Haus  Nr.: 32

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Fassionen

L I P P E R T S          -          Hausnummer 32

1977: Hauptstraße 66, Schaller Hans

Güterverzeichnis des Johann Adam Wolfrum in Lipperts Steuerdistrikt Leupoldsgrün, Kammeramt Hof, besitzt sonst nichts.

Wolfrum besitzt 2 Güter mit einem Wohnhaus Nr. 32, Viehstall, Scheune, Schupfen und Hofrecht, Pflanzen- und Grasgarten 7/8 Tagwerk groß.

    • An Äckern : 1 1/2 Tagwerk vor dem Widemt (Pfarrgut)
    • 3/4 Tagwerk vor dem Epplas
    • 1/2 altes Feld

 6 + 3 Tagwerk am Steingericht

Wiesen : 3/4 Tagwerk, so vormals Feld gewesen zweimädig

 3/8 Tagwerk an das Habichts- und Gebharts-, dann an des Hugos Feld stoßend

einmädig: 1 1/4 Tagwerk vor dem Ehrlich mit vier Teichlein

 1 1/4 Tagwerk allda, worauf zwei Teichlein befindlich

 2 Tagwerk auch vor dem Erlich

Hut: 7 Tagwerk im Erlich

Holz 3 Tagwerk schlagbares Holz im Erlich

    • Weiher 4 Teichlein im Erlich, zum Flachsrösten brauchbar
    • 2 Teichlein allda
  • Gemeinrecht wie vor, Mitgenuß der unverteilten beiden Teichlein und eines Angers.

    Auf dem Haus liegt keine Gerechtigkeit.

    Alle Tagwerk sind durchgehends zu 400 Quadratruten gerechnet,

    walzende Stücke

    2 Tagwerk Feld, der Unlitzacker genannt

    6 Tagwerk Hut, die Morgenhut genannt

    Abgaben und Lasten:

    Beide Güter gehören unter die Gerichtsbarkeit des königliche Justizamtes Hof und sind zum dortigen Rentamt Zins- und lehenbar und geben dahin jährlich an Geld Lichtmeßsteuer 1 Gulden 16 1/2 Kreuzer, Erbzins halb Walburgis und Michaelis 2 Gulden 30 Kreuzer, in Naturalien nichts, in allen Besitzänderungen wird der zehnte Gulden Handlohn entrichtet. Leistet keine Fron. Bei Todesfällen liegen weder Hauptrecht (Abgabe des besten Stück Ochsen-Besthaupt) noch Todenfall auf diesen Gütern.

    Der Zehent wird ins königliche Rentamt Hof mit dem 30. Band und der 30. Rute Schmalsaat entrichtet.

    Die Steuern betragen zum königliche Rentamt Hof 12 Gulden 1 7/8 Kreuzer, Servis 2 Gulden 3 3/4 Kreuzer, ins Rittergut Hartungs sind 36 Kreuzer Hut und Triftgeld anstatt der aufgelassenen Gutsschäferei zu zahlen Diese zwei Güter wurden 1788 aus väterlichem Erbe für 900 Gulden fränkisch mit Dreinschlag von einem Paar Ochsen, der Wagenfahrt einem Pflug, einer Egge übernommen. Haus und Stallung wurden 1804 neu erbaut.

    Die walzenden Stücke gehören ins Gericht Hartungs, sind dahin lehen- und zinsbar und geben dahin jährlich 8 Gulden 30 Kreuzer, in Besitzänderungen werden nur die gewöhnlichen Siegel-  u. Schreibgebühren entrichtet und dafür neue Briefe gelöst . Die Höfe geben für die walzenden Stücke steten Handlohn 2 Gulden 9 Kreuzer, den Zehent zum 30. Band ins Rentamt Hof sowie die 30. Rute Schmalsaat in das Rentamt, neue Steuern seit 1810/11 1 Gulden 31 2/5 Kreuzer.

    Diese walzenden Stücke wurden 1787 aus dem allodifizierten Rittergut Hartungs um 430 Gulden fränkisch erkauft.

    Lipperts, den 1.5.1812

     

     

    Johann Adam Wolfrum

     

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