H A R T U N G S - Hausnummer 2
Güterverzeichnis des Johann Georg Funk und Heinrich Adam Fröh,
Webermeister in Hartungs. Steuerdistrikt Leupoldsgrün, Kammeramt Hof, besitzt sonst nichts.
Verzeichnis der Güter:
Ein Trüpfhaus Nr. 2, dazu gehören zwei Stuben, eine
davon mit Schrotholz, eine Kammer dergleichen, ein kleiner Stall, eine kleine Holzschlicht, ein Schorgärtlein, die dem Johann Georg Funk zugehöret. Die andere Stube, oben mit Riegelband mit Kammer, Schorgärtlein und
Holzschlicht, welche dem Heinrich Adam Fröh zugehörig.
Waldrecht: Beide bekommen alljährlich eine halbe Klafter
Stöcke aus der herrschaftlichen Waldung auf Anweisung des Försters, müssen sie aber auf eigene Kosten graben lassen.
Fröh ist Webermeister und treibt das Handwerk
Abgaben und Lasten:
Das Häuslein gehört unter das Gericht Hartungs, ist
dahin lehenbar, gibt alljährlich halb Walburgis, halb Michaelis 4 Gulden Lehengeld, ist todenfallfrei, zahlt neue Steuern 37 3/5 Kreuzer. Der halbe Anteil des Funk wurde von Herrn Otto in Hof 1809 um 190 Gulden
fränkisch der andere halbe Anteil des Fröh 1804 von Joh. Meyer in Leupoldsgrün um 173 Gulden fränkisch nebst 2 preußischer Taler Herdgeld erkauft.
Handwerksteuer an das königliche Kammeramt Hof: 32 7/8 Kreuzer, Servis 5 5/8 Kreuzer
Hartungs, den 26. März 1811
Joh. Georg Funk
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