H A R T U N G S - Hausnummer 1
Güterverzeichnis des Johann Simon Köppel. Steuerdistrikt
Leupoldsgrün, Kammeramt Hof, besitzt sonst nichts.
Verzeichnis der Güter:
Ein Trüpfhaus Nr. 1 ganz gemauert mit Hofraith und
Schorgarten, eine zweimädige Wiese von 10 Quadratruten Grasland am Haus. Besitzt keine Gerechtigkeit, ist Weber und treibt das Handwerk
Abgaben und Lasten:
Das Trüpfhaus gehört in die Gerichtsbarkeit des von
Reitzenstein zu Hartungs, gehet dahin zu Lehen und gibt alljährlich an Geld halb Walburgis halb Michaelis 2 Gulden, Veränderungen ergeben den zehnten Pfennig Lehengeld auf Seiten des Lehenmannes, tritt der Fall auf
Seiten
des Lehenherren ein, so werden nur neue Briefe gegen die
üblichen Siegel- und Schreibgebühren gelöst
Köppel leistet 2 Tage Fron bei eigener Kost oder er zahlt 30 Kreuzer.
Die neue Steuer seit 1810/11 beträgt ebenfalls 30 Kreuzer.
Das Trüpfhäuslein wurde erkauft im Jahr 1804 von
Kammerherrn von Reitzenstein zu Hartungs für 400 Gulden fränkisch. Für die Weber Profession werden gezahlt Steuer 32 7/8 Kreuzer, Servis 5 5/8 Kreuzer.
Hartungs, den 30. März 1811
+ + +
Handzeichen der Rosina Köpplin
im Namen ihres Mannes Simon Köppel, weil derselbe wegen Krankheit nicht unterschreiben könne
Bezeugt: Johann Wilfert
|